Carl-Christian von Morgen

Carl-Christian von Morgen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Handels- & Gesellschaftsrecht. Seine Tätigkeit begann Carl-Christian von Morgen bei der Berliner Dependance einer der besten Kanzleien des ?Londoner Circle?, die ihren Schwerpunkt im Transaktionsgeschäft und damit im Gesellschaftsrecht, Kauf- und Immobilienrecht hat. Für eine renommierte Berliner Kanzlei betreute er Mandate im Arbeitsrecht sowie im Handels- & Gesellschaftsrecht. [Im Arbeitsrecht berät und vertritt Carl-Christian von Morgen Unternehmen, Geschäftsführer, Betriebsräte, Arbeitnehmer und Sportler auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, insbesondere bei Abschluss und Abwicklung ihrer Anstellungs- oder Dienstverträge, in Kündigungsschutzprozessen bzw. Beendigungsstreitigkeiten. Arbeitgeber und Betriebsräte berät er bei Umstrukturierungen, Betriebsteilschließungen, der Erstellung von Musterarbeitsverträgen sowie betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen.] Im Gesellschaftsrecht betreut er sowohl die Gründung von Gesellschaften, die Änderung von Gesellschaftsverträgen als auch komplexe Transaktionen in Form von Verschmelzungen, Asset und Share Deals durch die Übertragung von Immobilien, Geschäftsbetrieben oder Geschäftsanteilen sowie die Sanierung von Unternehmen. In gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen berät und vertritt er Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat oder Aktionäre bzw. Gesellschafter. Seit 2000 ist Rechtsanwalt von Morgen Gesellschafter und seit 2005 Prokurist eines mittelständischen Modeunternehmens.
Seminare mit Carl-Christian von Morgen